Antrags- und Offizialdelikte

Einleitung

Der Strafantrag

Damit gegen Antragsdelikte ein Strafverfahren eröffnet werden kann, ist es wichtig, dass Sie innert einer Frist von drei Monaten einen sogenannten Strafantrag einreichen.

Sie können den Strafantrag nur erstatten, wenn Sie selbst durch die Tat verletzt oder geschädigt worden sind.

Minderjährige können selbstständig einen Strafantrag stellen, sofern sie urteilsfähig sind. 

Strafantrag:

Fristen / Rückzug / Unbekannte Täterschaft

Vorgehen bei einem Delikt

Wenn Ihr Kind Opfer einer Straftat wurde, melden Sie sich bei der zuständigen Polizei. Diese kann Ihnen weiterhelfen und die nötigen Schritte einleiten.

Erklären Sie Ihrem Kind, dass es manchmal besser ist, wenn es selbstständig sofort die Polizei benachrichtig und nicht zuerst nach Hause kommt und Ihnen vom Vorfall erzählt.  Dies insbesondere dann, wenn eine Spurensicherung nötig ist. Mögliche Spuren können von Laien unbewusst zerstört werden. 

Machen Sie Ihr Kind auch darauf aufmerksam, dass es die Namen von Personen, welche den Vorfall beobachtet haben, notieren soll. Diese können im weiteren Verfahren sehr wichtig sein. 

Im Notfall 117

Spurensicherung

Namen notieren