Digitale Medien – Das Wichtigste in Kürze

Einleitung

Digitale Medien prägen den Alltag der Jugendlichen und stellen einen wichtigen Teil ihres Lebens dar. Durch die alltägliche Nutzung verfügen die Jugendlichen oft über eine höhere Benutzerkompetenz, als die Eltern. Dies kann eine entsprechende Kontrolle schwierig machen. Um so wichtiger ist es für Sie und Ihr Kind zu wissen, welche Verhaltensweisen problematisch sind und man sich eventuell sogar strafbar machen kann.

In diesem Thema schauen wir uns zwei Bereiche an:

Das Recht am eigenen Bild

Infos zu den meistgenutzten Apps

Das Recht am eigenen Bild

Die Art der Abbildung und Rechtfertigungsgründe

Die Art der Abbildung:

  • Stehen die Personen nicht in Zentrum und sind lediglich als “Beiwerk” zu sehen, ist es in der Regel kein Problem. Klassisches Beispiel sind Sehenswürdigkeiten mit vereinzelten Touristen.
  • Wenn Personen im Zentrum der Abbildung stehen (mit Zentrum ist nicht die Mitte gemeint!), so gilt es aufzupassen. Insbesondere, wenn die Personen deutlich erkennbar sind. Ist dies der Fall, müssen Rechtfertigungsgründe geprüft werden.

Rechtfertigungsgründe:

  • Einwilligung: Die betroffene/n Person/en erklären idealerweise bereits vor der Aufnahme ihr Einverständnis dazu. Dies kann auch stillschweigend geschehen, indem für ein Foto posiert wird. 
  • Überwiegendes öffentliches oder privates Interesse: Dies ist insbesondere für Medienschaffende zentral. Dabei muss das öffentliche Interesse an einem Bild grösser sein, als die Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
  • Gesetzliche Grundlage: Dieser Rechtfertigungsgrund ist in der Regel für die Polizeiarbeit wichtig. 

Weitere Informationen

In der Broschüre der SKP können Sie die wichtigsten Punkte nochmals nachlesen. Sie können diese direkt öffnen, indem Sie auf das Bild klicken. 

Welche Apps sind derzeit bei Jugendlichen angesagt?

Instagram #1

Snapchat #2

TikTok #3

Informationen zu den Apps

Auf dieser Plattform können Fotos und Videos veröffentlicht werden. Nutzende können Beiträge kommentieren oder mit einem roten Herz versehen, um zu zeigen, dass ihnen der Beitrag gefällt (auch Liken). Profile von anderen können abonniert werden: Dadurch sind neue Beiträge (Fotos und Videos, die die Person postet) jeweils sofort auf der eigenen Startseite ersichtlich. Zudem gibt es die Möglichkeit, sogenannte «Storys» zu posten. Das sind Bilder oder Videos, die nur für 24h angezeigt werden. Viele Nutzende zeigen damit, was sie gerade so unternehmen oder was sie beschäftigt. Auf Storys können Nutzende auch reagieren, zum Beispiel mit Emojis oder mittels einer Privatnachricht. Dies sehen die anderen Nutzenden jedoch nicht. Ausserdem kann man sich in Privatnachrichten oder auch Gruppenchats direkt austauschen.

Snapchat ist ein kostenloser Instant-Messaging-Dienst. Damit können Nutzende miteinander chatten oder auch telefonieren. Besonders an Snapchat ist, dass versendete Bilder und Videos jeweils nur kurz sichtbar sind. Je nach Einstellung verschwinden die sogenannten Snaps zwischen einer und zehn Sekunden wieder und sind vom Empfänger oder der Empfängerin nicht erneut abrufbar. Wer schnell genug ist, kann aber auch Screenshots (Bildschirmaufnahmen) machen. In diesem Fall wird der oder die SenderIn von der App informiert. Wie auf Instagram lassen sich auch hier sogenannte Storys posten, die bis zu 24 Stunden sichtbar sind.

TikTok ist eine Social-Media-Plattform für Videos. Früher hiess die App musica.ly die App dazu verwendet, um sich dabei zu filmen, wie man zu Liedern tanzt oder den Text synchron mitsingt. Das kann man heute natürlich immer noch, jedoch ist die App mittlerweile auch ein Portal für News, Comedy, Fashion und viele weitere Themen. Auch hier können Nutzende auf die Videos reagieren. Zum Beispiel, indem sie das Video (wie bei Instagram) mit einem roten Herz markieren (Gefällt mir/Like), kommentieren, versenden oder speichern. Auch hier sind 24h-Storys (siehe Instagram) möglich.

Schon gewusst?

«Hesch mer din Snap?/Wie heissisch uf Insta?»

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