Sexuelle Belästigung richtet sich gegen Personen, welche die vorgenommene sexuelle Handlung nicht erwarten. Was versteht man unter Handlung und Belästigung?
“Sexuell belästigt“: Berühren von Brüsten, aufgedrängter Kuss, Griff an an das Gesäss, …
Verbreitung in der digitalen Welt
Im Jahr 2020 haben44% der Schweizer Jugendlichen angegeben, dass sie schon einmal online von Fremden sexuell belästigt wurden.
Wie wir bereits gelesen haben, kann eine Belästigung
körperlich ( beispielsweise ungewolltes Berühren sekundärer oder primärer Geschlechtsmerkmale)
oder
verbal (vulgäre resp. unanständige Ausdrücke, Bemerkungen zu Geschlechtsteilen oder zum Sexuallebens des Opfers)
sein. Darin eingeschlossen ist auch das Chatten mit sexuellem Inhalt im Internet.
Vorgehen bei sexueller Belästigung
Im Gegensatz zu den übrigen Sexualdelikten wird sexuelle Belästigung nur bestraft, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt. Es handelt sich also um ein Antragsdelikt.
(vgl. Lektion 3 Antrags- und Offizialdelikte)
Sollten Sie nicht sicher sein, ob es sich um eine Form von sexueller Belästigung handelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Polizei.
Wichtig ist, dass Sie allfällige Beweise sichern. Das bedeutet, dass Sie entsprechende Text-, Sprach- oder auch Videonachrichten auf keinen Fall löschen.
Falls Ihr Kind pornografisches Material zugesandt bekommen hat, fällt dies unter den Tatbestand Pornografie (Art. 197 StGB). Klicken Sie auf das nächste Thema, um mehr darüber zu erfahren.
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