Strafen

Einleitung

Die Strafen im Jugendstrafrecht haben nicht primär Vergeltung und Abschreckung der Allgemeinheit zum Ziel. Wie wir bereits in der Lektion 1 gesehen haben, stehen die Erziehung und der Schutz im Vordergrund. 

Bei den Jugendlichen soll eine Strafe ein Umdenken bewirken und dazu führen, dass sie in Zukunft keine weiteren Delikte begehen.

Insgesamt gibt es vier verschiedene Strafen.

Die verschiedenen Strafen

Ein Verweis bedeutet eine förmliche Missbilligung der Tat und ist vergleichbar mit einer gelben Karte im Fussballspiel.

Bei einer persönlichen Leistung muss eine persönliche und unentgeltliche Leistung erbracht werden.

Diese Leistungen erfolgen entweder in einer sozialen Einrichtung oder einem öffentlichen Betrieb.

Zudem kann eine persönliche Leistung auch darin bestehen eines Kurs zu besuchen.

Dauer

Bei unter 15-Jährigen: maximal zehn Tage

Bei über 15-Jährigen:  maximal drei Monate

Ist eine jugendliche Person über 15 Jahre alt, kann eine Busse bis höchstens CHF 2000.- ausgesprochen werden.

Begeht eine jugendliche Person über 15 Jahre ein Vergehen oder Verbrechen, kann ein Freiheitsentzug als Strafe ausgesprochen werden.

  • Vergehen: Taten, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind.
  • Verbrechen: Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind.

 

Dauer:

Bei über 15-Jährigen: ein Tag bis zu einem Jahr

Bei über 16-Jährigen:  maximal vier Jahre

 

AKTIVITÄT:

Die vier verschiedenen Strafen

Bedingte Strafen

Busse, persönliche Leistung und Freiheitsentzug (bis höchstens 30 Monate) können auch bedingt ausgesprochen werden. 

Bedingt bedeutet, dass die betroffene Person beispielsweise eine Busse nicht bezahlen muss, wenn sie sich innert einer festgelegten Probezeit (6 Monate bis 2 Jahre) nichts mehr zuschulden kommen lässt.

Zusammenfassung - Vier Strafen

Verweis

pers. Leistung

Busse

Freiheits-strafe