Falls Ihr Kind bereits 10 Jahre alt ist, ist es strafmündig. Das bedeutet, dass das Kind für eine allfällige Straftat die Konsequenzen tragen muss. Es kann eine Strafe, eine Massnahme oder beides ausgesprochen werden.
Gleichzeitig bedeutet das auch, dass man Kinder ab 10 Jahren anzeigen kann. Sollte also ein strafmündiges Kind (älter als 10 Jahre) beispielsweise Sie oder Ihr eigenes Kind verletzen, kann man den/die Täter/in anzeigen.
Die Strafe wird gegen das Kind ausgesprochen und nicht gegen die Eltern.
Zusammenfassung:
Ab 10 Jahren ist man in der Schweiz strafmündig.
Das Kind beziehungsweise die/der Jugendliche muss die Verantwortung übernehmen.
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