L4: Vorsatz und Fahrlässigkeit

1. Vorsätzlich oder fahrlässig?

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  • Jemand wirft absichtlich einen Stein auf ein Auto und beschädigt es.
  • Ein Jugendlicher schlägt eine andere Person absichtlich mit der Faust ins Gesicht. 

Vorsatz bedeutet mit Wissen und Willen. Also wenn jemand etwas absichtlich tut. Wenn jemand weiss was er tut und das auch will. 

  • Ein Jugendlicher verursacht einen Unfall, weil er beim Fahrradfahren abgelenkt war und nicht auf den Verkehr geachtet hat. Dabei verletzt sich ein Fussgänger.
  • Ein Jugendlicher lässt ein Feuerwerk in einem trockenen Waldgebiet steigen und verursacht einen Waldbrand. Er wollte das nicht, war aber unvorsichtig.

Bei Fahrlässigkeit handelt jemand pflichtwidrig unvorsichtig. Das heisst, die Person wollte zwar nicht, das etwas passiert. Aber sie hätte vorsichtiger sein müssen.

2. Alles klar? - Ein kleiner Lückentext

3. Wichtig zu wissen

WICHTIG

Bestimmt es das Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist nur strafbar, wer etwas vorsätzlich begeht. Also nur wer mit Wissen und Willen etwas Verbotenes tut, kann in der Regel bestraft werden. Eine Ausnahme ist zum Beispiel die fahrlässige Körperverletzung.

4. Zusammenfassung

5. Zeit für ein Quiz