Wer sich an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Nur wer an diesem Raufhandel ausschliesslich abwehrt oder die Streitenden schlichtet, ist nicht strafbar.
Hintergrund dieser Bestimmung ist, dass es bei Raufereien, wie man sich unschwer vorstellen kann, oftmals schwierig ist herauszufinden, wer konkret einer Person welche Verletzungen zugefügt hat. Mit anderen Worten: es ist schwierig, bestimmte Personen der konkreten Tat (Körperverletzung) zu überführen. Deshalb machen sich alle Beteiligten strafbar.
Beispiel:
- Zwei verfeindete Jugendgruppen treffen am Wochenende aufeinander und starten eine Prügelei