Antragsdelikte sind weniger schwere Gesetzesverstösse, bei denen den Geschädigten die Möglichkeit gegeben wird, zu entscheiden, ob die Behörden aktiv werden sollen oder nicht.
Wenn du Opfer einer Straftat wirst und es sich um ein Antragsdelikt handelt, kannst du entscheiden, ob du willst, dass die Polizei aktiv wird.
Beispiel:
Jemand macht absichtlich dein Mobiltelefon kaputt. Er nimmt es dir weg und schmeisst es absichtlich gegen eine Wand. Das Telefon ist kaputt. Nun kannst du entscheiden, ob du einen Strafantrag gegen diese Person wegen Sachbeschädigung stellst.