L5: Antrags- und Offizialdelikte

1. Unterschied Antrags- und Offizialdelikte

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Antragsdelikte sind weniger schwere Gesetzesverstösse, bei denen den Geschädigten die Möglichkeit gegeben wird, zu entscheiden, ob die Behörden aktiv werden sollen oder nicht. 

 

Wenn du Opfer einer Straftat wirst und es sich um ein Antragsdelikt handelt, kannst du entscheiden, ob du willst, dass die Polizei aktiv wird. 

 

Beispiel:

Jemand macht absichtlich dein Mobiltelefon kaputt. Er nimmt es dir weg und schmeisst es absichtlich gegen eine Wand. Das Telefon ist kaputt. Nun kannst du entscheiden, ob du einen Strafantrag gegen diese Person wegen Sachbeschädigung stellst.  

 

Offizialdelikte sind schwerere Gesetzesverstösse. Diese werden von Amtes wegen verfolgt. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde (Polizei) automatisch ermittelt, wenn sie Kenntnis davon haben. Sie brauchen dazu keinen Strafantrag.

 

Wenn du Opfer einer Straftat wirst und es sich um ein Offizialdelikt handelt, wird die Polizei aktiv, sobald sie davon Kenntnis hat. 

 

Beispiel:

Jemand verletzt eine andere Person absichtlich mit einer Eisenstange. Dabei handelt es sich mindestens um eine einfache Körperverletzung und da ein gefährlicher Gegenstand (die Eisenstange) benutzt wurde, ist es ein Offizialdelikt. 

2. Alles klar? - Ein kleiner Lückentext

3. Wer kann jemanden Anzeigen?

Die Unterscheidung zwischen Antrags- und Offizialdelikten ist wichtig, wenn es darum geht, wer jemanden anzeigen kann. 

Antragsdelikt:

Nur die betroffene Person kann einen Strafantrag stellen. Dafür hat die Person nach der Tat drei Monate Zeit. 

Offizialdelikt:

Alle die davon Kenntnis haben, können es den Behörden/Polizei melden.

WICHTIG

Du musst nicht wissen, welche Straftaten Offizial- und Antragsdelikte sind. Du kannst dich jederzeit bei der Polizei melden. Du musst aber wissen, dass es manchmal deine ganz persönliche Entscheidung ist, ob du jemanden Anzeigen willst oder nicht. Bei Antragsdelikten hast du drei Monate Zeit, eine Anzeige zu machen.

4. Beispiele von Antrags- und Offizialdelikten

6. Zusammenfassung

  • Es gibt Antrags- und Offizialdelikte
  • Offizialdelikte werden von Amtes wegen verfolgt
  • Bei Antragsdelikten muss man einen Strafantrag stellen
  • Nur die betroffene Person kann einen Antrag stellen

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