Eine Aufgabe zum Video
1. Gefahrlos handeln
Gemeint ist hier die Gefahr für Leib und Leben: Niemand möchte, dass du ein zweites Opfer wirst, wenn du dem ersten Opfer helfen willst. Eine Gefahr hingegen, bei der du nicht körperlich bedroht bist, also z. B. die Gefahr, dich zu blamieren, kannst du eingehen. Denn jemand der helfen will, blamiert sich niemals!
2. Mithilfe fordern
Sprich sofort andere ZuschauerInnen an, frage sie nach ihrer Einschätzung der Situation. Sprich sie zudem direkt an, dass sie dir helfen sollen. Oftmals fühlen sich ZuschauerInnen anonym und nicht verantwortlich. Sag zum Beispiel “Sie in der grünen Jacke, helfen sie mir!”.
3. Genau hinsehen
Worum geht’s? Wer hat was gesagt, wer hat zuerst zugeschlagen? Um TäterInnen zur Rechenschaft ziehen zu können, ist es wichtig, dass man sie später eindeutig indentifizieren und den Tathergang rekonstruieren kann. Für eine Zeugenaussage ist deine genaue Beobachtung also von grosser Bedeutung!
4. Hilfe holen
Wenn eine Situation zu eskalieren droht oder die Prügelei bereits in vollem Gange ist, ruf bitte sofort die Polizei: Tel. 117
5. Opfer versorgen
Wenn du bei einer Gewalttat nicht eingreifen kannst, geh trotzdem nicht weg, sondern warte in der Nähe, um dem Opfer zu helfen, sobald die TäterInnen verschwunden sind.
6. Aussage machen
Bitte stelle dich als Auskunftsperson zur Verfügung, wenn die Polizei am Tatort eingetroffen ist. Vielleicht hast du ein entscheidendes Detail beobachtet, das zu
den TäterInnen führt. Das Opfer wird es dir danken!
Mit dem Ausdruck “heh du!” kannst du dir das Vorgehen perfekt merken. Wenn immer du das Gefühl hast, dass du am liebsten “heh du!” sagen möchtest, weil etwas nicht stimmt oder jemand Hilfe benötigt, ist es wohl Zeit für Zivilcourage. Dabei stehen die Buchstaben für “H”inschauen “E”inschätzen “H”andeln.
Nachfolgend findest du drei Situationen, welche dir auch mal begegnen könnten. Wichtig ist immer, dass du zuerst auf deine eigene Sicherheit schaust. Das bedeutet aber nicht, dass du einfach wegschaust! Im Zweifelsfall kannst du jederzeit die Polizei (117) verständigen.
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