L2: Recht am Bild

1. Um Erlaubnis fragen

2. Art der Aufnahme

Wenn du eine Foto- oder Filmaufnahme machst, kommt es immer auf die Art der Aufnahme an. Wie bereits im Video erklärt, muss man nicht immer alle Personen um Erlaubnis fragen. Dabei unterscheidet man zwei verschiedene Situationen. Nachfolgend erfässt du mehr darüber:

Im öffentlichen Raum ist es in der Regel erlaubt, Bilder zu machen, solange die abgebildeten Personen nicht gezielt im Fokus stehen und als Teil der Umgebung oder einer Menschenmenge wahrgenommen werden. Ein ausdrückliches Einverständnis der abgebildeten Person ist in solchen Fällen nicht erforderlich.

Beispiele:

  • Wenn du ein Foto von einem belebten Marktplatz aufnimmst und Menschen als Teil des Gesamtbildes erkennbar sind, ist es in Ordnung, das Bild zu machen, ohne dass du jede einzelne Person um Erlaubnis bitten musst.
  • Fotos von bekannten Wahrzeichen. Es wird niemals möglich sein, alle Personen zu fragen. 

 

Wenn es beim Bild nicht um die gezeigte Person geht, dann gilt diese Person lediglich als “Beiwerk”. Somit ist es ok. 

 

Hier musst du aufpassen, denn nun geht es nicht mehr um die Umgebung, ein Gebäude oder sonst etwas, sondern um die Person.

Eine ungerechtfertigte Verletzung des Rechts am eigenen Bild liegt vor, wenn eine Person deutlich erkennbar und als bedeutender Teil der Abbildung dargestellt wird, insbesondere wenn dies dazu führen könnte, dass die abgebildete Person in einem negativen Licht erscheint. 

 

Geht es bei der Aufnahme um die Person, dann musst du  meistens eine Einwilligung haben.

 

3. Wichtig zu wissen

WICHTIG

Grundsätzlich ist es ratsam, immer zu fragen, bevor du eine Aufnahme von jemandem machst. Jede Person hat das Recht am eigenen Bild und darf entscheiden, ob sie eine Aufnahme von sich will, oder nicht!

4. Einwilligung nicht gleich Einwilligung

Wenn es um das Recht am eigenen Bild geht, ist es wichtig zu wissen, dass eine Einwilligung nicht automatisch bedeutet, dass man ein Foto oder Video weiterversenden oder in den sozialen Medien teilen darf. Es ist immer ratsam, auch nachzufragen, ob man es versenden oder posten darf, selbst wenn man die Einwilligung erhalten hat. Respektiere die Privatsphäre anderer und handle verantwortungsbewusst mit Bildern von anderen Personen.

Klicke jeweils auf das “?“, um den Text zu lesen.

5. Ausnahmen

Es gibt natürlich, wie immer, Ausnahmen. Nicht immer muss man um Erlaubnis fragen. Einerseits wissen wir bereits, dass wir nicht fragen müssen, wenn es gar nicht um die Personen geht und diese nur als “Beiwerk” auf dem Foto respektive der Filmaufnahme zu sehen sind. Aber es gibt nocht zwei weitere Ausnahmen:

 

Öffentliches Interesse

Manchmal überwiegt das öffentliche oder private Interesse und eine Einwilligung zur Bildveröffentlichung ist nicht erforderlich. Dies betrifft vor allem Medienschaffende (Reporter, Journalisten), die über bedeutende Ereignisse oder Personen berichten.

Gesetzliche Grundlage

Es gibt gesetzliche Ausnahmen, wie Notwehrsituationen oder polizeiliche Fahndungen, die eine Veröffentlichung ohne Einwilligung ermöglichen. Diese Ausnahmen sind jedoch weniger relevant für dich. Zum Beispiel kann die Polizei das Bild eines gefährlichen Straftäters zur Fahndung veröffentlichen. Dazu müssen sie logischerweise nicht zuerst bei der Person nachfragen.

6. QUIZ

Klicke auf den Button “Als vollständig markieren“. Damit der Button grün wird (aktiv ist), musst du alle Fragen beantwortet haben und mindest 60% richtig haben.