Hier musst du aufpassen, denn nun geht es nicht mehr um die Umgebung, ein Gebäude oder sonst etwas, sondern um die Person.
Eine ungerechtfertigte Verletzung des Rechts am eigenen Bild liegt vor, wenn eine Person deutlich erkennbar und als bedeutender Teil der Abbildung dargestellt wird, insbesondere wenn dies dazu führen könnte, dass die abgebildete Person in einem negativen Licht erscheint.
Geht es bei der Aufnahme um die Person, dann musst du meistens eine Einwilligung haben.