L5: Schutzalter

1. Wann ist man sexuell mündig?

WICHTIG - Sexuelle Mündigkeit

Das Schutzalter in der Schweiz ist 16 Jahre. Das bedeutet, dass sexuelle Handlungen mit Personen unter 16 Jahren strafbar sind, ausser wenn es eine einvernehmliche Beziehung mit geringem Altersunterschied ist (+/- 3 Jahre). Merke dir: Ab 16 Jahren ist es rechtlich in Ordnung, aber davor ist es strafbar.

2. Ausnahme: geringer Altersunterschied

Was bedeutet das für dich nun konkret? 

 

Es ist verboten, wenn eine Person über 16 Jahre mit einer Person unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt. Ausser, wenn der Altersunterschied  maximal 3 Jahre ist.

 

Beispiele (klicken):

Beispiel 1

Sie ist 16 /
Er ist 15
Er ist zwar erst 15 Jahre alt und noch im Schutzalter, also nicht sexuell mündig. Aber weil der Altersunterschied nicht grösser als drei (3) Jahre ist, ist es trotzdem ok. Merke dir, wenn jemand älter als 16 Jahre alt ist und jemand jünger, darf der Altersunterschied nicht mehr als drei (3) Jahre sein.

Beispiel 2

Er ist 19 /
Sie ist 15
ACHTUNG: Das ist nicht in Ordnung. Der Altersunterschied zwischen den beiden ist mehr als drei (3) Jahre. Also macht sich der Junge, welcher 19 Jahre alt ist, strafbar. Die beiden dürfen keine sexuellen Handlungen vollziehen. Erst wenn sie 16 Jahre alt ist, ist es in Ordnung. Bedenke: Wenn jemand noch jünger als 16 ist, darf der Altersunterschied nicht mehr als drei (3) Jahre betragen!

Beispiel 3

Er ist 17 /
Er ist 16
Dabei gibt es keine Probleme. Beide sind über 16 Jahre alt. Somit sind beide sexuell mündig.

3. Wichtig zu wissen

WICHTIG

Dieses Schutzalter oder eben die sogenannte sexuelle Mündigkeit ist sehr wichtig für die weiteren Themen, welche wir noch besprechen werden (Pornographie und Sexting)

4. Zusammenfassung

5. Zeit für ein Quiz

Klicke auf den Button “Als vollständig markieren“. Damit der Button grün wird (aktiv ist), musst du alle Fragen beantwortet haben und mindest 60% richtig haben.