Welche Messer und Gegenstände sind verboten?
Diese Messer und Gegenstände sind in der Schweiz verboten.
Es ist verboten sie zu importieren und auch, sie in der Schweiz zu kaufen oder zu verkaufen. Und natürlich auch, sie auf sich zu tragen oder zu benutzen.
Automatische Messer (Springmesser)
Messer gelten als Waffen, wenn sie einen einhänig bedienbaren Spring- oder automatischen Auslösemechanismus oder über einen federunterstützten Öffnungsmechanismus verfügen, geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind und eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.
Schmetterlingsmesser (Butterflymesser)
Schmetterlingsmesser gelten als Waffen, wenn sie geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind und eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.
Dolche
Dolche gelten als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende von mehr als 5 cm und weniger als 30 cm lange symmetrische Klinge aufweisen.
Wurfmesser und Wurfklingen
Wurfmesser gelten als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende von mehr als 5 cm und weniger als 30 cm lange symmetrische
Klinge aufweisen. Bei Wurfklingen, bei denen nicht eindeutig die Klingenlänge festgestellt werden kann, gilt die Gesamtlänge als Beurteilungskriterium.
Schlagringe
Der Gesetzgeber verbietet bestimmte Waffen und Gegenstände, die ausschliesslich dem Zweck des Verletzens oder Tötens von Menschen dienen. Dazu zählen unter anderem Schlagringe. Für verbotene Waffen gibt es grundsätzlich keine Waffentragbewilligung.
Die Situation ist entscheidend!
Auch wenn Taschenmesser, Sportgeräte und Werkzeuge erlaubt sind, kann es sein, dass die Polizei diese Dinge sicherstellt. Dies passiert dann, wenn diese Gegenstände missbräuchlich verwendet werden könnten.
Seit 1. Juli 2019 sind fast alle Arten (mit Ausnahme der Klasse 1) von Laserpointern in der Schweiz verboten (Einfuhr, Besitz und Abgabe). Zu welcher Klasse er gehört, steht auf dem Laserpointer drauf: Wenn du also noch einen der Klasse 2-4 zuhause hast, solltest du ihn entsorgen.
Achtung: Wenn man eine Person mit einem Laser blendet, kann das als schwere Körperverletzung gelten, denn Laserpointer können zur Erblindung führen. Zudem ist es sehr gefährlich, wenn man zum Beispiel Pilot/innen blendet. Das gilt beispielsweise auch bei LockführerInnen – und hier kommt allenfalls auch noch die Straftat «Störung des öffentlichen Verkehrs» dazu.
Vorsicht bei Imitationswaffen: Diese können schlecht von richtigen Waffen unterscheidet werden und wenn man jemanden mit so einer Imitation bedroht, ist das auch eine Straftat (Schreckung der Bevölkerung). Als Minderjähriger sowieso, du bist zu jung, um so eine Waffe zu besitzen. Merke dir: Wenn eine Spielzeugpistole aussieht wie eine echte Pistole, dann ist sie verboten, weil sie als Waffe gilt. Es kann zu sehr gefährlichen Situationen kommen.
Bei Spielzeugen muss auch ein Laie sofort erkennen, dass es ein Spielzeug ist (z. B. durchsichtige, bunte Wasserpistolen). Daher solltest du auch Spielzeugpistolen niemals schwarz ansprayen/anmalen (z. B. für die Fasnacht oder eine Mottoparty). Dies könnte zu Problemen führen wegen des Waffengesetztes.
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