In der Schweiz gilt man ab 10 Jahren als strafmündig. Wer ab diesem Alter eine Straftat begeht, muss mit Konsequenzen rechnen. Welche Strafen und Massnahmen es in der Schweiz für kriminelle Jugendliche gibt, erklärt dieser Beitrag.
Diebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung und Co.: Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren gilt in der Schweiz das Jugendstrafrecht. Bereits ab 10 Jahren muss also bei Straftaten mit sogenannten Strafen und Massnahmen gerechnet werden. Diese haben zum Ziel, ein Umdenken bei den Jugendlichen zu bewirken und sie davon abzuhalten, weitere Straftaten zu begehen.
Diese Strafen gibt es für Jugendliche:
Das Jugendstrafrecht sieht vier verschiedene Strafen für Jugendliche vor.
- Verweis: Hierbei handelt es sich um eine förmliche Missbilligung der Tat – vergleichbar mit einer gelben Karte im Fussball. Diese kann zum Beispiel erteilt werden, wenn der oder die Jugendliche einsieht, dass die Tat falsch war und diese zudem nicht so schwerwiegend ist.
- Persönliche Leistung: Der oder die Jugendliche muss eine persönliche und unentgeltliche Leistung erbringen. Zum Beispiel bei einer sozialen Einrichtung oder einem öffentlichen Betrieb. Die persönliche Leistung kann auch in Form eines Kurses verordnet werden. Die maximale Dauer einer persönlichen Leistung dauert bei unter 15-Jährigen zehn Tage, bei über 15-Jährigen maximal drei Monate.
- Busse: Über 15-jährige Jugendliche können mit einer Busse bis höchstens 2000 Franken bestraft werden.
- Freiheitsentzug: Wenn Jugendliche im Alter von 15+ ein Vergehen oder Verbrechen begehen, kann ein Freiheitsentzug von einem Tag bis zu einem Jahr ausgesprochen werden. Bei über 16-Jährigen beträgt die maximale Dauer vier Jahre.
Diese Massnahmen gibt es für Jugendliche:
Neben den vier Strafen gibt es vier Schutzmassnahmen bei Jugendlichen, die eine besondere erzieherische Betreuung oder therapeutische Behandlung (z. B. aufgrund von Suchtproblemen etc.) benötigen.
- Aufsicht: Eine Massnahme, die eher den Erziehungsberechtigten gilt. Diese erhalten Unterstützung durch eine Person oder eine Stelle. Sie müssen einen Einblick geben in ihre bisherigen erzieherischen Massnahmen oder die therapeutische Behandlung der/des Jugendlichen.
- Persönliche Betreuung: Die oder der Jugendliche erhält eine Betreuungsperson, die sie persönlich betreut und die Eltern in ihren Erziehungsaufgaben unterstützt. Dabei kann auch eine sozialpädagogische Begleitung oder eine Tagesstruktur angeordnet werden.
- Ambulante Behandlung: Eine therapeutische und ambulante Intervention, wenn Jugendliche unter psychischen Störungen leiden, in ihren Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt oder von Suchtstoffen oder in anderer Weise (wie Internet- oder Spielsucht) abhängig sind.
- Unterbringung: Der oder die Jugendliche wird aus seinem bisherigen Umfeld herausgenommen. Diese Massnahme wird angeordnet, wenn die notwendige Erziehung und Behandlung der oder des Jugendlichen nicht anders gewährleistet werden kann. Die Unterbringung kann bei einer Privatperson, in einer Erziehungs- oder einer Behandlungseinrichtung erfolgen. Sie kann offen oder geschlossen sein. Bei einer geschlossenen Unterbringung muss eine Eigen- oder schwerwiegende Fremdgefährdung vorliegen. Teilweise ist die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung auch unumgänglich für die Behandlung einer psychischen Störung.
Die verschiedenen Strafen und Massnahmen können miteinander kombiniert werden und sind teilweise mit erheblichen Kosten verbunden. Für die Eltern wird ein monatlicher Elternbeitrag an die Massnahmenvollzugskosten festgelegt. Dieser wird von der Jugendanwaltschaft bestimmt und ist abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Die kostenlosen Onlinekurse von Edukado zum Thema Jugendstrafrecht richten sich einerseits an Kinder und Jugendliche ab der 5. Klasse. Diese werden in der Regel von Schulen durchgeführt (in Eigenhandlung oder in Zusammenarbeit mit der zuständigen Jugendpolizei). Es handelt sich um fixfertige Lektionen, wobei Lehrperson die Fortschritte ihrer Klasse überprüfen können. Bei Bedarf und Interesse können Kinder und Jugendliche die Kurse auch selbst absolvieren. Andererseits gibt es einen Kompaktkurs für Erziehungsberechtigte, der ohne Einschreibung in ca. 30’ absolviert werden kann.